Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der internetbasierten Plattform material.one
Die Firma material.one AG, Provinostraße 52, 86152 Augsburg, Deutschland (im Folgenden „material.one“) stellt mit der Plattform material.one ein System zur Verfügung, über das sensible Daten ausgetauscht werden können. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt
1 Begriffsbestimmungen
(1) Vertragspartner im Sinne dieser AGB, sind diejenigen Unternehmen, die Informationen und/oder Ergebnisse auf der Plattform material.one einstellen oder für sie bereitgestellte bzw. allgemeinzugängliche Informationen abrufen.
(2) Bei den Vertragspartnern handelt es sich um Unternehmen im Sinn des § 14 BGB. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Für sämtliche Verträge von material.one mit den Vertragspartnern bzgl. der Nutzung der Plattform material.one gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, unabhängig davon, ob der Auftragnehmer diesen ausdrücklich widerspricht.
2 Leistungsbeschreibung
(1) Die Plattform material.one bietet folgende kostenfreie Dienste an:
Registrierung von Unternehmen, Unternehmensstandorten und Mitarbeitern
Abruf von allgemein zugänglichen Informationen
Abruf von Informationen anderer Vertragspartner, sofern diese den jeweiligen Vertragspartner entsprechend autorisiert haben
Befüllen von Onlineformularen anderer Vertragspartner, sofern diese den jeweiligen Vertragspartner entsprechend autorisiert haben
Teilnahme an kostenfreien Online-Geschäftsprozessen anderer Vertragspartner, sofern diese den jeweiligen Vertragspartner entsprechend autorisiert haben
(2) Die Plattform material.one bietet folgende kostenpflichtige Dienste an:
Bereitstellung von Informationen für andere Vertragspartner
Bereitstellung von Online-Formularen für andere Vertragspartner
Bereitstellung von Online-Geschäftsprozessen für eigene Zwecke
Bereitstellung von Online-Geschäftsprozessen zur Zusammenarbeit mit anderen Vertragspartnern
Datentransfer in verschlüsselter Form an andere Vertragspartner
Teilnahme an kostenpflichtigen Online-Geschäftsprozessen anderer Vertragspartner, sofern diese den jeweiligen Vertragspartner entsprechend autorisiert haben
3 Vertragsschluss
(1) Erklärungen (insb. Auftragserteilung sowie Annahme des Auftrages) bzgl. des Abschlusses von Nutzungsverträgen bedürfen der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail).
(2) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, ist für eine Nutzung der über die Plattform material.one gemäß Ziffer 2 Abs. 1 dieser AGB angebotenen Leistungen nur eine kostenlose Registrierung der Vertragspartner erforderlich.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Registrierung (Abschluss eines kostenfreien Nutzungsvertrages).
(3) Um kostenpflichtige Dienste der Plattform material.one nutzen zu können, müssen die Vertragspartner einen entgeltlichen Nutzungsvertrag mit material.one schließen.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages über die Nutzung der kostenpflichtigen Dienste auf der Plattform material.one.
4 Rechte und Pflichten von material.one
(1) material.one ist bemüht einen störungsfreien Betrieb sicher zu stellen. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass es zu Funktionsunterbrechungen, insbesondere bei Überlastung oder technischer Störung, kommt. material.one bemüht sich, die Funktionsfähigkeit möglichst schnell wiederherzustellen, kann aber einen störungsfreien Betrieb nicht garantieren.
(2) material.one ist berechtigt, einzelne Dienste des Onlineportals oder das Onlineportal selbst ganz oder teilweise offline zu stellen, sofern dies zu Zwecken der Wartung und zur Vornahme von Reparaturen erforderlich und den Vertragspartnern zumutbar ist.
5 Rechte und Pflichten der Vertragspartner
(1) Die Vertragspartner sind verpflichtet, die persönlichen Daten in ihrem Account umgehend zu aktualisieren, wenn sich diese geändert haben.
(2) Bei der Registrierung hat der Vertragspartner einen sog. Administrator zu benennen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Account nur von diesem Administrator persönlich genutzt wird und die Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich sind.
Der Administrator kann den Zugang für weitere Mitarbeiter freischalten. Im Rahmen der Freischaltung hat der Administrator sicher zu stellen, dass die jeweiligen Mitarbeiter Kenntnis von diesen AGB erhalten und sich mit der Geltung dieser einverstanden erklären.
(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet material.one unverzüglich über jede missbräuchliche Benutzung ihres Accounts sowie über jegliche sonstige Verletzung von Sicherheitsvorschriften zu informieren. Sie haften gegenüber material.one für von ihnen verursachte oder zugelassene Missbräuche ihres Accounts.
(4) Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Leistungen von material.one nur in der Weise zu nutzen, dass keine Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte anderer oder sonstige Gesetze und Bestimmungen verletzt werden. Insbesondere ist Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regelungen zu beachten.
(5) Die Vertragspartner sind verpflichtet, für sie auf material.one-Plattform verfügbare bzw. hinterlegte Informationen regelmäßig abzurufen. Für etwaigen Schaden, die den Vertragspartnern wegen des nicht erfolgten regelmäßigen Abrufs entstehen, ist allein der Vertragspartner verantwortlich.
6 Preise / Zahlungsbedingungen für die Nutzung der kostenpflichtigen Dienste der Plattform material.one
(1) Die im jeweiligen Nutzungsvertrag bzw. Auftrag festgesetzten Preise sind bindend. Es handelt sich bei diesen um Nettopreise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die vereinbarte Nutzungspauschale wird jeweils jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Wird ein Nutzungsvertrag während eines laufenden Kalenderjahres abgeschlossen, werden die vereinbarten Jahresgebühren nur entsprechend anteilig berechnet.
Wird zwischen den Parteien eine sog. Transaktionsgebühr vereinbart, wird diese wie im Nutzungsvertrag vereinbart in Rechnung gestellt.
(3) Sofern kein konkreter Zahlungstermin benannt wurde, haben die Zahlungen des Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
7 Laufzeit / Kündigung
(1) Die Regelungen zur Mindestlaufzeit und Kündigung für Verträge zur Nutzung kostenpflichtiger Dienste ergeben sich aus dem Nutzungsvertrag selbst.
(2) Der durch die Registrierung geschlossene Nutzungsvertrag im Hinblick auf die kostenfreien Dienste wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien können den kostenlosen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail).
8 Löschung von Inhalten / Angeboten des Vertragspartners
(1) material.one behält sich das Recht vor,
Informationen vom System zu löschen und/oder
die Angebote /Inhalte des Vertragspartners von der Plattform des material.one vorrübergehend oder endgültig zu löschen
wenn der Vertragspartner die Plattform rechtswidrig nutzt bzw. gegen die vorliegenden AGB, insbesondere die in Ziffer 4 und Ziffer 9 dieser AGB enthaltenen Verpflichtungen verstößt.
Von einer solchen Maßnahme wird der Vertragspartner unverzüglich per E-Mail informiert.
Bei Verstoß gegen geltende Gesetze ist material.one zudem berechtigt, die entsprechenden Informationen an die zuständigen staatlichen Stellen weiterzuleiten.
9 Inhalte von Vertragspartnern, Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
(1) Unter „Inhalte“ werden alle durch den Vertragspartner auf der Plattform des material.one eingestellten Daten und Angaben (insbesondere Texte, Bilder, Dateien, Grafiken, Zahlen, Links o.ä.) verstanden.
(2) Die Verantwortung für sämtliche Inhalte im Sinne von Absatz 1, die vom Vertragspartner eingestellt wurden, liegt ausschließlich und uneingeschränkt beim jeweiligen Vertragspartner.
(3) material.one kontrolliert die zum Zwecke der Veröffentlichung übermittelten Inhalte grundsätzlich nicht und übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit und Qualität solcher Inhalte.
(4) material.one speichert und veröffentlicht die Inhalte des Vertragspartners nur während der Dauer des Vertragsverhältnisses. Nach Beendigung dieses werden diese gelöscht.
(5) Dem Vertragspartner ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform material.one einstellen zu lassen, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstoßen.
Hinweisen auf derartige Inhalte wird material.one nachgehen und nach Prüfung entsprechende Schritte veranlassen.
(6) Der Vertragspartner darf im Rahmen der Nutzung der material.one-Plattform insbesondere nicht:
Daten, Texte, Bilder, Videos, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, gewaltverherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind;
Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte oder Eigentumsrechte verletzen;
Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, deren Veröffentlichung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen;
Material speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, das Software-Viren oder andere Informationen, Dateien oder Programme enthält, die dazu gedacht oder geeignet sind, die Funktion von Computer Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken;
Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, zu deren Weitergabe er nicht berechtigt ist;
Daten fälschen oder in sonstiger Weise Erkennungszeichen manipulieren, um die Herkunft eines Inhalts, der im Rahmen des Angebots übertragen wird, zu verschleiern;
unerbetene Werbung, Promotionsmaterial, Junk- oder Massen-E-Mails ("Spam"), Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder sonstige Werbung speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln;
irgendjemanden, sei es eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen, belästigen, beleidigen, bedrohen, verleumden, in Bedrängnis oder Verlegenheit bringen oder in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen unwahre Tatsachen behaupten oder verbreiten;
Sofern der berechtigte Verdacht eines solchen Verstoßes besteht, hat material.one nach Ziffer 11 dieser AGB das Recht das die betroffenen Inhalte zu sperren und/oder zu löschen.
10 Haftungsfreistellung
Der Vertragspartner stellt material.one in Bezug auf Forderungen oder Ansprüche gleich welcher Art frei und hält material.one von diesen Ansprüchen schadlos, die Dritte gegen material.one wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund von Inhalten, die der Vertragspartner im Rahmen des Onlineportals von material.one speichert, veröffentlicht und/oder veröffentlicht hat lassen, zu Recht geltend machen. Dies schließt auch den Ersatz der entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren ein.
11 Hinweise auf Rechtsverletzungen
Falls ein Vertragspartner (oder auch Dritter) der Ansicht ist, dass seine Rechte durch Inhalte eines anderen Vertragspartners verletzt werden, soll er dies material.one umgehend mitteilen:
material.one AG
Provinostraße 52
86153 Augsburg
Deutschland
E-Mail: info@material.one
12 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet material.one bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet material.one – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet material.one, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden material.one nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht im Falle der Arglist oder im Falle der Garantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
13 Vertraulichkeit
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
(2) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden
die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(4) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
14 Abtretung
Der Auftraggeber kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von material.one abtreten.
15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sofern Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.
16 Aufrechnung gegen Ansprüche aus diesem Vertrag
Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn ihre Ansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch material.one nicht bestritten wurden. Das Recht des Vertragspartners zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
17 Schluss- und Übergangsbestimmungen
(1) Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz von material.one.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.